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   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2024 - 4 A 2033/23   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2024 - 4 A 2033/23 (https://dejure.org/2024,5704)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.03.2024 - 4 A 2033/23 (https://dejure.org/2024,5704)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. März 2024 - 4 A 2033/23 (https://dejure.org/2024,5704)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2023 - 4 A 1757/23
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2024 - 4 A 2033/23
    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den ihren Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung zurückweisenden Beschluss des Senats vom 8.11.2023 - 4 A 1757/23 - wird zurückgewiesen.

    Der Senat hat das Vorbringen der Klägerin bereits im Verfahren 4 A 1757/23 zur Kenntnis genommen und gewürdigt.

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2024 - 4 A 2033/23
    Das Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG gebietet es, dass ein Gericht eine von ihm selbst gesetzte Äußerungsfrist abwartet, Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24.1.1961 - 2 BvR 402/60 -, BVerfGE 12, 110 = juris, Rn. 8, vom 30.6.1976 - 2 BvR 164/76 -, BVerfGE 42, 243 = juris, Rn. 10, und vom 13.3.1973 - 2 BvR 484/72 -, BVerfGE 34, 344 = juris, Rn. 11, und, soweit sich ein Rechtsmittelführer ausdrücklich eine weitere Begründung seines Rechtsmittels vorbehält und das Gericht darauf keine Frist zur Begründung setzt, jedenfalls eine angemessene Zeit zuwartet, vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.7.1958 - 1 BvR 113/57 -, BVerfGE 8, 89 = juris, Rn. 9, bevor es entscheidet.
  • BVerwG, 19.10.2023 - 10 PKH 1.23

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2024 - 4 A 2033/23
    Rspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.10.2023 - 10 PKH 1.23 -, juris, Rn. 2, m. w. N.
  • BVerwG, 30.11.2022 - 2 WRB 1.22

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge trotz Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2024 - 4 A 2033/23
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.11.2022 - 2 WRB 1.22 u. a. -, juris, Rn. 6, m. w. N.
  • BVerfG, 13.03.1973 - 2 BvR 484/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2024 - 4 A 2033/23
    Das Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG gebietet es, dass ein Gericht eine von ihm selbst gesetzte Äußerungsfrist abwartet, Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24.1.1961 - 2 BvR 402/60 -, BVerfGE 12, 110 = juris, Rn. 8, vom 30.6.1976 - 2 BvR 164/76 -, BVerfGE 42, 243 = juris, Rn. 10, und vom 13.3.1973 - 2 BvR 484/72 -, BVerfGE 34, 344 = juris, Rn. 11, und, soweit sich ein Rechtsmittelführer ausdrücklich eine weitere Begründung seines Rechtsmittels vorbehält und das Gericht darauf keine Frist zur Begründung setzt, jedenfalls eine angemessene Zeit zuwartet, vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.7.1958 - 1 BvR 113/57 -, BVerfGE 8, 89 = juris, Rn. 9, bevor es entscheidet.
  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 402/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2024 - 4 A 2033/23
    Das Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG gebietet es, dass ein Gericht eine von ihm selbst gesetzte Äußerungsfrist abwartet, Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24.1.1961 - 2 BvR 402/60 -, BVerfGE 12, 110 = juris, Rn. 8, vom 30.6.1976 - 2 BvR 164/76 -, BVerfGE 42, 243 = juris, Rn. 10, und vom 13.3.1973 - 2 BvR 484/72 -, BVerfGE 34, 344 = juris, Rn. 11, und, soweit sich ein Rechtsmittelführer ausdrücklich eine weitere Begründung seines Rechtsmittels vorbehält und das Gericht darauf keine Frist zur Begründung setzt, jedenfalls eine angemessene Zeit zuwartet, vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.7.1958 - 1 BvR 113/57 -, BVerfGE 8, 89 = juris, Rn. 9, bevor es entscheidet.
  • BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 113/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2024 - 4 A 2033/23
    Das Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG gebietet es, dass ein Gericht eine von ihm selbst gesetzte Äußerungsfrist abwartet, Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24.1.1961 - 2 BvR 402/60 -, BVerfGE 12, 110 = juris, Rn. 8, vom 30.6.1976 - 2 BvR 164/76 -, BVerfGE 42, 243 = juris, Rn. 10, und vom 13.3.1973 - 2 BvR 484/72 -, BVerfGE 34, 344 = juris, Rn. 11, und, soweit sich ein Rechtsmittelführer ausdrücklich eine weitere Begründung seines Rechtsmittels vorbehält und das Gericht darauf keine Frist zur Begründung setzt, jedenfalls eine angemessene Zeit zuwartet, vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.7.1958 - 1 BvR 113/57 -, BVerfGE 8, 89 = juris, Rn. 9, bevor es entscheidet.
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